Präambel

Wir als Angehörige/Bevollmächtigte/ Betreuer von Senioren im höheren und hohem Alter machen uns seit einiger Zeit intensiv Gedanken über ein Altern in hoher Lebensqualität und um seine Individualität zu erhalten, insbesondere auch bei Verlust von körperlicher und oder Geistiger Vitalität.

Die bisherigen Möglichkeiten der Angebote von Pflege scheiden für uns aus unterschiedlichen Gründen aus.

Etablierte individuelle Begleitung im Alter und bei Krankheit im angestammten Zu hause unter Ausnutzung aller legalen Hilfsmöglichkeiten scheitern letztlich an einer hohen, kaum langfristig tragbarem finanzieller Belastung. Gleichzeitig lassen heutige Lebenskonzepte sowohl familiär als auch räumlich nur unzureichend Raum für eine dauerhafte innerfamiliäre Betreuung und Pflege.

Wir als Angehörige fühlen uns gefordert und wünschen uns das Bestmögliche für unsere Mütter/Väter und/oder Lebenspartner zu finanzierbaren Bedingungen.

Mit der Reform der Pflegeversicherung und der Möglichkeit des sogenannten Poolens (Zusammen legen) von Leistungen sehen wir erstmals konkret die Möglichkeit die Lebens- und Wohnform für unsere Betreuten zu Organisieren und zu gestalten so wie sie es unserer Meinung nach haben wollten.

In diesem Sinne sind wir zusammen gekommen und haben uns als Angehörige und Bevollmächtigte zusammengetan um eine neue Form von selbst bestimmtem Leben zu fördern.

In Form einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für unsere Angehörigen.

Konzept

Ambulant betreute Wohngemeinschaften/WG( nicht nur) für Menschen mit Demenz sind ein etablierter Bestandteil der sozial-pflegerischen Versorgung geworden.

Regional unterschiedlich verteilt bietet sich eine fachpflegerische und konzeptionell attraktive Alternative zur klassischen Versorgung in stationären Einrichtungen.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften können sich der Wohn- und Betreuungsform anpassen. Wir glauben das diese Betreuungsform den Anspruch an angemessene Wohn- und Betreuungsform erfüllt.

Der große Vorteil dieser Wohnform ist dass die eigene Häuslichkeit soweit wie möglich erhalten bleiben kann. Der Alltag und der Rhythmus wird von den Bewohnern bestimmt. Die Zimmer nach individuellen Wünschen eingerichtet. Die Nähe zu den Angehörigen bleibt bestehen, da diese den Alltag mitbestimmen/ und miteinbezogen werden können bei der Pflege.

Durch die langjährigen Erfahrungen mit unserer Wohnform die einer Großfamilie gleicht, stoßen immer mehr Interessierte auf die Art der Wohnform die wir praktizieren.

Die geteilte Verantwortung ist der große Vorteil dieser Wohnform:

Hier kommen den Angehörigen / Betreuer/ Bevollmächtigten eine entscheidende Aufgabe zu. Sie tragen Gemeinschaftlich die Verantwortung für die Wohngemeinschaft.

Während der beteiligte Pflegedienst – Betreuungsdienst, ihre Pflege und Fachlichkeit als Dienstleister und „Gast“ im Haus erbringen.

Es ist die gemeinschaftliche Aufgabe der Angehörigen, Fragen der Alltagsgestaltung der Anschaffungen was wird gegessen und getrunken miteinander abzusprechen die Räume einzurichten oder auch neue Mitglieder für die Wohngemeinschaft auszuwählen.

Die Dauer des Wohnens richtet sich nach der dem allgemeinen Mietrecht. Dadurch ist in der Regel ein Leben in der Wohngemeinschaft sichergestellt bis zum Tod.

Selbstbestimmung und Selbstorganisation in allen Lebensbereichen ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal dieser Wohnform. Hierzu finden regelmäßige Treffen der Angehörigen/Betreuer statt. Die Intervalle sind durch die Angehörigen/Betreuer festzulegen.

Voraussetzung und Grundlage der Finanzierung ist die ambulante Versorgung der Mieter. Das heißt die Mitglieder der Wohngemeinschaft leben in einer gemeinschaftlich aber eigenen Häuslichkeit. Es gibt keinen Einrichtungsträger, die Trennung von Vermieter und Pflegeanbieter ist gegeben, die Wahl der Pflegeanbieter/ Dienstleister ist frei. Die Mieter haben das Hausrecht.

Inhaltliche Aspekte

Die Bewohner werden nicht vorrangig als Kranke oder Patienten betrachtet, sondern als Personen mit individuellen Bedürfnissen (Identität, Teilnahme; Einbezogen sein; Trost; Freude ; Rückzug; Selbstbestimmung…..‘) und individuellen Fähigkeiten.

Zur Befriedigung der Bedürfnisse brauchen sie eventuell. Anleitung oder Unterstützung durch andere Personen.

Aufgaben von Pflegenden oder Betreuenden in der Wohngemeinschaft ist es sich den Bewohnern als Unterstützung zur Seite zu stellen. So fühlen sich die Bewohner als Menschen mit eigener Identität und Würde, erfahren Wohlbefinden und Lebensqualität in einer privaten Atmosphäre.

Der Tagesablauf in einem so kleinen geschützten Rahmen wirkt angst reduzierend sowie anregend.

Durch die enge Bindung an vertraute Betreuungskräfte wird dem Gefühle des Defizits im Alter entgegengewirkt.

Die Tagesstruktur ist nicht vorgegeben sondern ergibt sich aus den Bedürfnissen jedes einzelnen Bewohners.

Im Vordergrund steht die Organisation des Haushalts. In dem die Bewohner nach ihren Wünschen leben, sie sind miteinbezogen nach Fähigkeiten und Vorlieben (Kochen Putzen,Waschen; Bügeln).

Festlichkeiten werden gemeinschaftlich organisiert und ausgeführt sowie Dekoration; Mahlzeiten Geburts- sowie Namenstage werden gemeinsam gefeiert.

Ein anregendes Umfeld trägt zu ausreichend und sinnvoller Beschäftigung bei und sorgt dafür dass nicht auf künstliche Beschäftigungsangebote zurück gegriffen werden muss.

Die Gastrolle des Betreuungs- und Pflegeteams ist den Betreuern/innen stets bewusst.

Die Rolle der Angehörigen / Bevollmächtigten / Betreuer

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ermöglicht ein selbst bestimmtes Leben für Menschen mit psychischen und/bzw. geistigen Einschränkungen im – geschütztem Rahmen der eigenen Häuslichkeit. Die Wohngemeinschaft bietet pflegenden Angehörigen dauerhaft Entlastung, wenn die Pflege und Betreuung des Familienangehörigen zu Hause aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr möglich ist.

Die Bewohner entscheiden selbst wie sich ihr Leben innerhalb der Wohngemeinschaft gestaltet. Angehörige / Bevollmächtigte / Betreuer der Bewohner oder Bewohnerinnen entscheiden stellvertretend für ihre Betreuenden, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Die Angehörigen können innerhalb der Wohngemeinschaft die familiären Beziehungen weiter gestalten.

Ein aktiver Umgang mit dem Bewohner durch Familie und Freunde ist wünschenswert.(gemeinsame Aktivitäten, Wohnraumgestaltung;usw.)

Die Bedürfnisse eines jeden einzelnen sind zu beachten um ein selbst bestimmtes individuelles Leben zu führen.Vertrautheit und Häuslichkeit stehen immer im Mittelpunkt. Individualitäten ergeben sich aus der Biographie eines jeden einzelnen Menschen, daher ist die Mitwirkung der Angehörigen ganz besonders wichtig.

Angehörige und Betreuer regeln das Verfahren und den Rhythmus der Besprechungen selbst. Zur Klärung gemeinschaftlicher Fragen haben sich die Mitglieder selbst zu einigen und eine gutes Ergebnis zum Wohl der Wohngemeinschaft zu erzielen.

Im Bedarfsfall kann die Wohng den Vermieter, den Pflegedienstleiter oder andere Dienstleiter zu festgelegten Tagesordnungspunkten unterstützend und beratend und als Informant hinzuziehen.

Die Bewohner/innen, der stellvertretende Angehörigen/Bevollmächtigten/Betreuer sowie der Vermieter entscheiden gemeinsam, wer in die Wohngemeinschaft mit einzieht. Der Pflege- Betreuungsdienst sollte beratend hinzugezogen werden, um aus fachlicher Sicht sowie zur Einschätzung der Gruppensituation Stellung zu nehmen. Die Entscheidung sollte in einem Konsens geschehen.

Die Mieter bzw. die Betreuer und Angehörigen bestimmen wer Zugang zu der Wohnung hat.

Sie bestimmen gemeinsam Regeln fürs zusammen leben. Die Auftraggebergemeinschaft entscheidet sich für einen Dienstleister. Im Austausch mit dem Pflegedienst sind klare Kommunikationswege zur Informationsweitergabe von gemeinschaftlich relevanten Fragen sowie Alltagsfragen notwendig. Der Pflegedienst benennt innerhalb des Pflegeteams einen festen Ansprechpartner für formale Regelungen.

Der Pflegedienst ist ein Dienstleister und somit Gast in den Räumen der WG. Es gibt keinen separaten Raum (Büro) für die Belange des Dienstleisters. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft können den Pflegedienst kündigen ohne dadurch das Wohnrecht zu verlieren. Angehörige und Betreuer haben jederzeit die Möglichkeit die Qualität der Pflege und Betreuung vor Ort zu prüfen. Der Dienstleister hat eine qualitativ hochwertige, auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmte Versorgung sicher zu stellen und trägt für die kontinuierliche Qualifizierung des Pflege und Betreuungsteam Sorge.

Eine hohe Lebensqualität zu erreichen, ist das Ergebnis einer vertrauensvollen und produktiven Zusammenarbeit von Bewohnern/innen,Angehörigen/Bevollmächtigten/Betreuern, Vermieter, Pflege-Betreuungsteam und anderen Dienstleistern.

Die Bewohner/innen, stellvertretend deren Angehörigen/Bevollmächtigten/Betreuern bilden formal eine Auftraggebergemeinschaft (kurz AGG) Innerhalb der AGG wird ein offizieller Vertreter/Sprecher der AGG Dieser Vertreter vertritt die AGG nach außen und bilden die Vertrauenspersonen für alle Beteiligten.

Die AGG erstellt eine formlose Vereinbarung/Satzung für das miteinander innerhalb der WG und die Vertretung nach außen regelt.

Wünschenswert bei Einzug von neuen Bewohnern

Es gilt einiges zu Beachten bei einer Wohngemeinschaft um diese erfolgreich zu erhalten. Es sollte nachfolgendes berücksichtigt werden.

  • Es ist wünschenswert dass die zukünftigen Bewohner/innen der Wohngemeinschaft bei Einzug noch mobil und kommunikationsfähig sowie in der Lage sind, an der Gestaltung der Wohngemeinschaft noch aktiv teilzunehmen.

  • Bei den Angehörigen sollte der Wunsch bestehen die Pflegebedürftigen aktiv zu begleiten und zu unterstützen.

  • Es sollte der Wunsch nach einem dauerhaften leben in der Wohngemeinschaft bestehen.